Spartipp Bußgeldbescheid
Als besonderen Service stehen den Kunden der Vorteils Agenturen professionelle Rechtsanwälte über unseren neuen Partner zur Verfügung, wenn es um die Abwehr eines Bußgeldbescheides geht, der auf einem Geschwindigkeits-, Abstands- oder Rotlichtverstoß beruht. Und das völlig kostenfrei!
Die meisten Menschen, die auf Grund eines Geschwindigkeits-, Abstands- oder Rotlichtverstoßes einen Bußgeldbescheid erhalten, gehen in der Regel davon aus, dass dieser in seiner Gesamtheit korrekt und demnach auch zu bezahlen ist.
Dass dem nicht so ist, hat beispielsweise der 51. Verkehrsgerichtstag 2013 in Goslar ergeben:
Hierbei konnten Verkehrsexperten in einer Studie errechnen, dass acht Prozent aller Bußgeldbescheide schlicht unzulässig bzw. falsch sind.
Ferner ist jeder vierte Bußgeldbescheid in der Beweisführung mangelhaft, hierbei reichen die Gründe vom unkenntlichen Foto über fehlerhaft ausgefüllte Formulare bis hin zu falsch geeichten Radargeräten.
Mithin ist es ein Trugschluss, dass sämtliche Bußgeldbescheide widerstandslos zu bezahlen seien, denn in den genannten Fällen besteht durchaus eine Erfolg versprechende Möglichkeit, den fehlerhaften Bescheiden zu widersprechen.
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